Publikumslauf in der Eishalle

Runter mit den Schlittschuhschonern und rauf auf das Eis! Ab 01. Oktober startet wieder der Publikumslauf in der städtischen Eissporthalle am Hungerbachweg. Beim Publikumslauf kommen alle Fans des Eislaufens sicherlich wieder voll auf ihre Kosten.

 

Unsere Eiszeiten in den Faschingsferien

Montag, 12.02.2024 bis Freitag 16.02.2024
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr

 

Reguläre Eiszeiten für den Publikumslauf:

Freitags: 14:00 – 15:45 Uhr
Samstags: 14:00 – 15:45 Uhr und 19:00 – 20:45 Uhr
Sonntags: 14:00 – 16:00 Uhr

Am Sonntag, 18.02.2024 findet kein Publikumslauf statt. Der letzte Publikumslauf in dieser Saison findet am Freitag, 15.03.2024 statt.

Bitte beachten Sie: Zutritt zum Samstagabendlauf ab 14 Jahren. Bis 14 Jahre nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.

Der Kartenverkauf startet jeweils eine halbe Stunde vor der Eiszeit. An der Kasse kann auch die Gebühr für Leihschlittschuhe bezahlt werden. Die Ausgabe der geliehenen Schlittschuhe erfolgt im Vorraum des Eingangs zum Publikumslauf. Begleitpersonen, die nur zusehen möchten, müssen keinen Eintritt zahlen. Der Kiosk bietet Getränke und Snacks für den kleinen Hunger und Durst zwischendurch. Für eine perfekte Fahrt besteht an allen Tagen das Angebot, die eigenen Schlittschuhe abzugeben und vor Ort für 5,00 € schleifen zu lassen.


Für die ersten Runden kleiner Eisläufer können Schiebefiguren ausgeliehen werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist.

Preise

Einzeleintritt

Erwachsene3,50 €
Ermäßigte2,50 €
Kinder1,50 €
Familienkarte10,00 €

Zehnerkarten

Erwachsene30,00 €
Ermäßigte20,00 €
Kinder10,00 €

Saisonkarten

Erwachsene80,00 €
Ermäßigte50,00 €
Kinder25,00 €
  
Schlittschuhverleih
pro Paar

3,00 €

Schlittschuhverleih
Schulen
1,00 €
Schleifen pro Paar5,00 €
  • Kinder: bis einschließlich des 5. Lebensjahres
     
  • Ermäßigte: ab dem 6. Lebensjahr bis einschließlich des 17. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab dem 18. Lebensjahres, Inhaber der Ehrensamtkarte und Sozial-Card
     
  • Erwachsene: ab dem 18. Lebensjahr
     
  • Familien: Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften oder Alleinerziehende jeweils mit eigenen Kindern bis zum Alter von 18 Jahren. Die Familiengröße ist nicht begrenzt.